Verkehrsrecht


Ich berate und vertrete Sie im Bereich des Verkehrsrechtes sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.




Zum Verkehrsrecht gehört zum Beispiel die Durchsetzung oder die Abwehr von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall.


Umfasst ist aber auch die Vertretung in straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren. Sie haben zum Beispiel einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeits­überschreitung erhalten, in dem auch ein Fahrverbot verhängt wurde. Ich prüfe, ob der Bußgeld­bescheid rechtsmäßig ist und lege bei Erfolgsaussichten Einspruch für Sie ein.


Ich vertrete Sie aber auch, wenn Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde droht, etwa weil zu Ihrer Person zu viele Punkte im Fahreignungs­register (früher: Verkehrszentralregister) beim Kraftfahrt-­Bundesamt in Flensburg eingetragen sind.


 


Wichtige Vorschriften im Bereich des Verkehrsrechtes sind zum Beispiel:

  • Straßen­verkehrs­gesetz (StVG)
  • Straßenverkehrs-­Ordnung (StVO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  • Bußgeldkatalog-­Verordnung (BKatV)
  • Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG)



 

 
 
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